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Patientenverfügung - nicht nur in Pandemiezeiten wichtig

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die Ärztin oder der Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Die Vertreterin oder der Vertreter hat dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

 Gerne beraten wir Sie bei diesem schwierigen Thema. *
Zudem finden Sie hier eine Musterpatientenverfügung sowie eine Karte, die in ihre Geldbörse passt, die darauf aufmerksam macht, dass es eine Patientenverfügung gibt und diese in unserer Praxis archiviert wurde. 
 
 
 
 

* hierbei handelt es sich um eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, IGEL.